Freiheit schuetzen indem man Grundrechte abschafft?

ARD-Vorsitzender: „Man kann nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte abschafft“ – Geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung würde Journalisten bei der Informationsbeschaffung behindern

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff hat noch einmal an die Bundestagsabgeordneten appelliert, der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Raff: „Das geplante Gesetz macht Journalistinnen und Journalisten zu Geheimnisträgern zweiter Klasse. Es setzt sie der Gefahr aus, dass sie künftig ihre Informanten nicht mehr schützen können. Dadurch werden sie weniger heiße Informationen bekommen. Der gesellschaftliche Auftrag der Medien wird damit erschwert, in einzelnen Fällen seine Erfüllung vermutlich sogar verhindert.“

Der ARD-Vorsitzende verlangte, dass Journalistinnen und Journalisten auch künftig in der Lage sein müssten, ihre Informationen frei und geschützt vor äußeren Eingriffen einholen zu können. Durch die geplanten minderen Schutzrechte für Journalisten, sieht Raff die Grundrechte angegriffen: „Wir haben lange für den Schutz der journalistischen Arbeit in Form eines gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechts gekämpft, damit Journalisten frei und unabhängig ihre Aufgabe im Dienste der Gesellschaft erfüllen können. Diese Position soll nun durch die geplanten Änderungen ganz klar geschwächt werden.“

Zwar äußerte Raff Verständnis dafür, dass die Politik nach immer neuen Möglichkeiten einer effektiven Bekämpfung von Terror und Kriminalität suche. Raff: „Man kann aber nicht die Freiheit schützen, indem man Grundrechte abschafft!“

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Journalistinnen und Journalisten ein deutlich geringerer Schutz gegen Ermittlungsmaßnahmen gewährt werden soll als anderen Berufsgeheimnisträgern. Während Abgeordnete und Strafverteidiger von der Telekommunikationsüberwachung, beispielsweise ihrer Telefone, ausgenommen werden sollen, soll bei Journalisten nach dem Willen der Bundesregierung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall erfolgen.

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen, zu dem auch die ARD gehört, hatte bereits am vergangenen Freitag die Bundestagsabgeordneten in einem Brief aufgefordert, sich für die Sicherung und Garantie des Informantenschutzes einzusetzen. Dem Bündnis gehören außerdem der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der Deutsche Presserat und das ZDF an.

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