Leipziger Volkszeitung zur Ermordung des neunjährigen Mitja:
– von Armin Görtz
Analysen spenden keinen Trost. Sie können den Schmerz von Mitjas
Eltern nicht lindern, ändern nichts am Entsetzen seiner Mitschüler
und Lehrer, am Zorn der Menschen in Leipzig und weit darüber hinaus.
Der Mord an dem Jungen weckt in der Öffentlichkeit breites Mitgefühl.
Die Wut auf den Täter vermischt sich mit der Sorge, dass er erneut
töten könnte. Doch auf die derzeitigen Emotionen muss die nüchterne
Analyse folgen. Justiz und Polizei stehen nach einem solchen
Verbrechen vor der Frage, ob sie genug tun, um Kinder zu schützen. In
diesem Fall droht eine äußerst bittere Antwort. Es zeichnet sich
bereits ab, dass es möglich gewesen wäre, die Tat zu verhindern.
Mitja würde wahrscheinlich noch leben, wenn der Rechtsstaat
entschlossener auf die anhaltende Gefahr reagiert hätte, die von
Triebverbrechern ausgeht.
Einerseits werden rund 80 Prozent der Sexualstraftäter nicht
rückfällig – Forderungen, sie alle bis ans Lebensende vorsorglich
wegzusperren, wären somit überzogen. Andererseits hat sich bei Mitjas
späterem Mörder über Jahre abgezeichnet, dass er zu einer wachsenden
Bedrohung wurde. Und der Rechtsstaat schaute zu. Nach derzeitiger
Gesetzeslage werden von den Gerichten weit zurückliegende Straftaten
bei der Entscheidung, ob ein Wiederholungstäter in
Sicherungsverwahrung kommt, nicht berücksichtigt. Bei Sexualdelikten
ist diese Form der Verjährung jedoch völlig unangemessen. In Uwe
Kolbigs krimineller Biografie wurde der Anstieg seiner
Hemmungslosigkeit sichtbar. Dennoch kam er wegen der großen
zeitlichen Lücken zwischen den Verurteilungen nach Verbüßung seiner
jüngsten Haftstrafe wieder auf freien Fuß.
Immerhin wurde er vom Gericht unter Führungsaufsicht gestellt. Diese
Kontrolle von stark rückfallgefährdeten Tätern durch
Justizmitarbeiter hat auf die Kriminellen eine – jedenfalls im
günstigsten Fall – abschreckende Wirkung. Seit Jahren ist geplant,
dieses rechtliche Instrument zu verschärfen. Doch im Gesetzesgetriebe
steckt die Angelegenheit fest. Geradezu widersinnig ist es bei
dauerhaft gefährlichen Triebtätern, dass die Führungsaufsicht bislang
auf fünf Jahre begrenzt ist. So konnte sich Kolbig seit 2005
unbeobachtet fühlen.
Zudem zeigt der Fall, dass zwischen überzogenen Warnungen der
Datenschützer vor staatlicher Überwachung des Bürgers und der eher
dürftigen polizeilichen Realität eine Lücke klafft. Die Kripo hatte
Kolbig zwar als vorbestraften Sex-Täter im Computer, aber die Angaben
über ihn waren keineswegs vollständig. Das Gerichtsarchiv, das
tiefere Einblicke ermöglicht hätte, blieb am Wochenende verschlossen.
Eines dagegen hat sich auch in diesem Fall bewährt: die von so vielen
Zeitgenossen verteufelte Videoüberwachung. Hätte es die Bilder aus
einer Leipziger Straßenbahn nicht gegeben, würde die Polizei
vermutlich noch immer nach Mitja suchen.