Viele kleine Unternehmen können das Antidiskriminierungsgesetz nicht umsetzen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt, ist nach langen politischen Debatten seit dem 18. August 2006 wirksam. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen im Beruf aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1 AGG). Inwieweit ist das Gesetz inhaltlich den kleinen Unternehmen bekannt? Dieser Frage geht eine von Microsoft Deutschland beim Marktforschungsinstitut TechConsult in Auftrag gegebene Umfrage nach. Demnach kennen 64 Prozent der Befragten den Inhalt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Finanz- und Versicherungsmakler (73 Prozent) sind im Branchenvergleich am besten über das Gesetz informiert. Dagegen ist das AGG nur in 51 Prozent der Handelsunternehmen inhaltlich bekannt. Probleme gibt es bei der Umsetzung des Gesetzes. So ist die Einhaltung des AGG in vielen Betrieben (62 Prozent) nicht oder kaum gewährleistet. Vor allem kleine Industriebetriebe (69 Prozent) und Handelsunternehmen (68 Prozent) können die Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht garantieren. Die Ergebnisse der Studie können unter der Adresse www.kleineUnternehmen.de/trendbarometer abgerufen werden.
35 Prozent der befragten Kleinbetriebe erachten es als sinnvoll, Benachteiligungen im Beruf aufgrund von ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit oder einer Behinderung gesetzlich zu verhindern. Etwas mehr als ein Drittel der kleinen Unternehmen (38 Prozent) hält die Gesetzesregelung nur zum Teil für richtig, da sie ihrer Meinung nach das Verfahren bei der Einstellung von Personal wesentlich komplizierter gestalten wird.
27 Prozent der kleinen Unternehmen lehnen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ab, da sie das Gesetz generell für übertrieben halten und einen weiteren Ausbau der Bürokratie damit verbinden. Andererseits betont ein Teil der Befragten, vor allem aus der Dienstleistungsbranche, es sei für sie selbstverständlich, alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Dafür sei kein spezielles Gesetz notwendig.
Schulungen zum AGG sind nicht angesagt
Nur 15 Prozent der befragten Kleinbetriebe klären ihre Mitarbeiter gesondert in einer Schulung über das AGG auf. Im Branchenvergleich sind das in erster Linie die kleinen Finanzdienstleister (22 Prozent) und die Dienstleister (18 Prozent). Die Mehrheit der Betriebe (84 Prozent) hält eine extra Schulung für unnötig. Überdurchschnittlich hoch ist hier der Anteil in den kleinen Industrieunternehmen und Handwerksbetrieben (91 Prozent). Die Gründe sind vielfältig. Das Gros sieht das Handeln nach der Gesetzesregelung als selbstverständlich an. Für einen Teil der Betriebe trifft das Thema als Familienunternehmen oder als Alleinunternehmer aktuell nicht zu. Andere Unternehmen können die Mitarbeiter aus Zeitmangel nicht schulen.
Die Umfrage wurde im Rahmen der Panelstudie „Microsoft Trendbarometer für kleine Unternehmen“ erhoben. Das Marktforschungsinstitut TechConsult untersucht darin die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen kleiner Unternehmen, Aspekte der Unternehmensführung sowie die Nutzung von Informationstechnologien in Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Die Panelstudie basiert auf 600 Interviews, die TechConsult quartalsweise mit kleinen Unternehmen und Organisationen führt. Dabei werden besonders die Branchen Industrie, Dienstleistungen, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation betrachtet. („Microsoft“)