– Stellungnahme PC Magazin zur Rüge durch den Presserat –
Das vom Presserat gerügte PC Magazin will in der am 3. März kommenden Ausgabe 4/2007 die bisher noch nicht abgedruckte Rüge veröffentlichen. Die Redaktion des PC Magazins weist dabei die Kritik zurück, Software zum illegalen Download zu empfehlen oder Anleitung zu illegalen Handlungen zu geben. „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Berichterstattung in der vorliegenden Form zulässig ist.“
Das PC Magazin habe in den monierten beiden Artikeln lediglich „über die Verhältnisse in China“ bzw. über „ausdrücklich als illegal bezeichnete Download-Quellen“ berichtet.
Quelle: http://www.golem.de/0702/50642.html
Lesen Sie hier einen Artikel des „Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft“ zum angeblich „illegalem Verhalten“ der Computermagazine PCgo und PC Magazin:
[Beginn der Pressemitteilung]
Phonoverband: PCgo und PC Magazin leiten zu illegalem Verhalten an und
drucken „Öffentliche Rügen“ des Presserats nicht ab
Obwohl der Deutsche Presserat bereits im Dezember
gegen die Computermagazine PCgo und PC Magazin öffentliche Rügen mit
Abdruckverpflichtung wegen detaillierter Anleitungen zu illegalen
Downloads ausgesprochen hat, sind diese bis heute nicht abgedruckt
worden. Darauf hat der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft
am Montag in Berlin hingewiesen. Die „öffentliche Rüge mit
Abdruckverpflichtung“ ist die schärfste Sanktionsmöglichkeit des
Presserates, der damit den Beschwerden mehrerer Labels stattgegeben
hatte. „Statt die Rüge abzudrucken, titelt die Zeitschrift PCgo in
der aktuellen Ausgabe erneut: ‚Original-Filme perfekt geknackt'“,
betont Rechtsanwalt Barend Bakker von Waldorf Rechtsanwälte, die das
Verfahren geführt hatten.
Das PC Magazin hatte in den Ausgaben 6/2006 und 8/2006 unter den
Überschriften „Chinas illegale Download-Sites“ und „Hier klaut
Deutschland“ detaillierte Beschreibungen veröffentlicht, wie sich
Leser illegal Musik aus dem Internet beschaffen können. „Eine
Berichterstattung über Raubkopien ist grundsätzlich legitim. Jedoch
muss das Bericht erstattende Medium gewährleisten, dass der
entsprechende Artikel nicht als Anleitung zum (illegalen) Download
benutzt werden kann“, heißt es in der Begründung des Presserates. Mit
dem Ansehen der Presse sei es nicht vereinbar, wenn ein Medium durch
die detaillierte Darstellung eines illegalen Vorganges jedem
Rezipienten ermögliche, Raubkopien aus dem Internet zu ziehen.
In einem ähnlich gelagerten Fall berichtete PC Go unter dem Titel
„Download Zone Russland“ über den illegalen Download von Software und
Musik aus Russland. „Hier wird das Urheberrecht völlig ignoriert“,
heißt es auf der Titelseite. Und weiter: „Da gibt es einfach alles!
Kinderleicht und ohne Russisch-Kenntnisse alles finden.“ Dazu bietet
die beigelegte DVD Spezialsoftware zum Download von Software, Filmen
und MP3-Dateien. „Wenige schwarze Schafe, die mit reißerischen Titeln
Auflage machen, schaden so einer ganzen Zeitschriftengattung, die
überwiegend seriös berichtet. Auch zwei Ausgaben später die Rügen des
Presserates nicht abzudrucken, hat mit fairer Berichterstattung wenig
zu tun“, sagt Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen
Phonoverbände.
[Ende der Pressemitteilung]
Quelle: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft
www.ifpi.de