Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rauchverboten in der Gastronomie.
Hintergrund zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein richtungweisendes Urteil zum Rauchverbot verkündet. Der Erste Senat erklärte die Nichtraucherschutzgesetze der Länder Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig und gab den Klagen zweier Gastwirte und einer Diskothekenbesitzerin statt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bindet die Verfassungsorgane des Bundes, der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Titus Wouda Kuipers, Vorstandsvorsitzender des DZV: „Das Grundsatzurteil stärkt die Rechte der Gastwirte, berücksichtigt sowohl die Interessen der Raucher als auch der Nichtraucher und schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Miteinander. Es ist ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern.“
„Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik deutliche Grenzen der Regulierungswut aufgezeigt. Das Gericht bestätigt die zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte. Insbesondere kleinere Gastronomiebetriebe mussten seit Einführung der Rauchverbote erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Wir gehen davon aus, dass die Politik jetzt entsprechend reagiert, die Sorgen der Gastwirte endlich ernst nimmt und eine marktgerechte Lösung für die Kleingastronomie findet.“
„Wir warnen vor der zunehmenden Verbots- und Regulierungskultur in Deutschland. Eine solche Politik basiert auf dem Bild des unmündigen Bürgers.
Der DZV wird sich weiter für ein respektvolles Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern stark machen. Nichtraucherschutz ist wichtig, darf aber nicht zu einer gesellschaftlichen Spaltung von Rauchern und Nichtrauchern führen.“