Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Pendlerpauschale wird mit Spannung erwartet!
Am Donnerstag, 10.01.2008 finden beim Bundesfinanzhof in München, dem höchsten Steuergericht, zwei mündliche Verhandlungen zur Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 km ab dem Jahr 2007 statt. Die um 09:15 Uhr beginnende erste Verhandlung betrifft ein Mitglied des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) mit Sitz in Darmstadt. Der verheiratete Arbeitnehmer muss arbeitstäglich eine einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz von 70 km fahren. Nach der gesetzlichen Neuregelung können ab dem Jahr 2007 hiervon nur noch 50 km berücksichtigt werden. Seine Ehefrau arbeitet in entgegen gesetzter Richtung.
Der LHRD e.V. hält die Regelung für verfassungswidrig, da es sich um berufliche Fahraufwendungen für die gesamte Strecke handelt. Diese müssen auch unter Berücksichtigung ständig steigender Kraftstoffpreise in realistischer Höhe von 35 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer in der Steuererklärung berücksichtigt werden, so Vorstandsmitglied Christian Munzel.
Der Bundesfinanzhof hat in einer Eilentscheidung am 23.08.2007, Az. VI B 42/07 erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung geäußert. Betroffen sind 15 Millionen Pendler, die ohne ihre Fahrten zum Arbeitsplatz kein Geld verdienen können. Diese hoffen nun, dass der Bundesfinanzhof am Donnerstag seine Zweifel vom August 2007 bestätigen wird.