Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) befürwortet die Pläne der Bundesregierung, Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen.
Ein entsprechendes Maßnahmenpaket haben Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellt. Bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark begrüßt insbesondere das geplante Verbot der Rufnummernunterdrückung. Weil unseriöse Telefonwerber in Bereichen wie Lotterie oder Telekommunikation in der Vergangenheit vielfach nicht identifiziert werden konnten, blieb ihr Handeln folgenlos.
Bereits heute bietet das Wettbewerbsrecht die Möglichkeit, bei unerlaubter Telefonwerbung Zwangsgelder zur Unterlassung in Höhe von bis zu 250.000 Euro zu verhängen. „Diese Sanktionen reichen zur Abschreckung aus“, sagt Steinmark, „zumal die Zwangsgelder mehrfach für jeden einzelnen Wiederholungsfall auferlegt werden können“. Die Einführung eines neuen Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro ist nicht geeignet, die Abschreckungswirkung weiter zu erhöhen. „Vielmehr kann das Verbot der Rufnummernunterdrückung nun dazu beitragen, den geltenden Bestimmungen zur Durchsetzung zu verhelfen“, so Steinmark.
Sehr positiv zu bewerten ist, dass Forderungen nach einer schwebenden Unwirksamkeit von Telefonverträgen in dem Maßnahmenpaket nicht berücksichtigt wurden. Die Versandhandelsbranche erwirtschaftet 11,6 Mrd. Euro oder 41,9 Prozent des gesamten Versandhandelsumsatzes mit telefonischen Bestellungen. Das zeigt, wie beliebt dieser unkomplizierte Bestellweg bei den Kunden ist. Daher müssen bei dem nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin alle Formulierungen vermieden werden, die zu Rechtsunsicherheit bei Telefonverträgen führen. Der dadurch entstehende Dokumentationsaufwand wäre bürokratisch, teuer und im täglichen Massengeschäft nicht zu leisten. Steinmark fordert: „Kunden müssen auch in Zukunft problemlos per Telefon im Versandhandel einkaufen können.“